Soldaten Haftpflicht
Prüfen Sie auf jeden Fall Ihre Privathaftpflichtpolice nach, ob Sie eine eine Amts- oder Diensthaftpflicht mit vereinbart haben.
Verschiede Gesellschaften bieten dies gegen einen geringen Zuschlag an. Aber vorsicht, fragen Sie Ihren Berater ob Ihre Tätigkeiten die Sie bei der Bundeswehr ausüben auch tatsächlich mitversichert sind.
Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen besteht für den Dienstherrn die Möglichkeit des Rückgriffs. Auch mit direkten Ansprüchen muss gerechnet werden. Dafür tritt die Dienst-Haftpflichtversicherung in dreifacher Hinsicht ein:
- Prüfung der Haftpflichtfrage, z. B. Prüfung der Frage der groben Fahrlässigkeit, und die Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn - sprich Vorgesetzten - bleibt Ihnen erspart
- Erstattung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche