Reisen nach Polen
Haltervollmacht bei Reisen nach Polen
Wer nach Polen fährt und nicht Halter des Fahrzeugs ist, muss eine Vollmacht mit sich füh-ren, dass er zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist. Die Anordnung soll den illegalen Fahrzeughandel in Polen einschränken und gilt bereits seit Januar 2008.
Betroffen sind sowohl gewerbliche (LKW, Omnibusse, Mietwagen) wie auch private Fahr-zeuge (PKW, Wohnmobile). Das polnische Verkehrsministerium empfiehlt als Nachweis eine maschinengeschriebene Vollmacht in polnischer und deutscher Sprache. Kann die Vollmacht nicht vorgelegt werden, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.
(Quelle: Verkehrsblatt vom 30.04.2008)