Kündigungstipp
Folgende Punkte sollten Sie bei der Kündigung eines Kfz-Versicherungsvertrags immer beachten:
- Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag erst, wenn Sie das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag abgesichert haben.
- Kündigen Sie einen Versicherungsvertrag immer schriftlich entsprechend den Kündigungsfristen; lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
- Dies gilt besonders, wenn Sie das Kündigungsschreiben per Fax oder E-Mail übermitteln wollen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, kündigen Sie auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein.
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf
Zum Ablauf eines Versicherungsjahres kann jede Autoversicherung gewechselt werden. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Beim Fahrzeug-Wechsel bzw. bei einer Neuzulassung können Sie - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - die Versicherung wechseln.
Kündigung im Schadensfall
Im Schadensfall ist der Wechsel innerhalb eines Monats nach Mitteilung Ihrer Versicherung möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. In einigen Fällen kann das Versicherungsunternehmen auf die Prämienzahlung bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung aufgrund einer Änderung in den Vertragsbedingungen oder in den Typklassen teurer wird. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung