Kündigungstipp

Folgende Punkte sollten Sie bei der Kündigung eines Kfz-Versicherungsvertrags immer beachten:

Fristgerechte Kündigung zum Ablauf

Zum Ablauf eines Versicherungsjahres kann jede Autoversicherung gewechselt werden. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

Beim Fahrzeug-Wechsel bzw. bei einer Neuzulassung können Sie - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - die Versicherung wechseln.

Kündigung im Schadensfall

Im Schadensfall ist der Wechsel innerhalb eines Monats nach Mitteilung Ihrer Versicherung möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. In einigen Fällen kann das Versicherungsunternehmen auf die Prämienzahlung bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen.

Sonderkündigungsrecht

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung aufgrund einer Änderung in den Vertragsbedingungen oder in den Typklassen teurer wird. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung