Dienstunfähigkeit

Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab
Sicherlich haben Sie schon darüber nachgedacht, welche finanziellen Konsequenzen daraus resultieren, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Beamter nicht mehr ausüben könnten. Ein schwerer Unfall oder eine langwierige Krankheit können schließlich jeden treffen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die Frage akut, ob Sie dadurch dienstunfähig geworden sind und Ihre Tätigkeit als Beamter möglicherweise nicht mehr ausüben können.

Was ist eine Dienstunfähigkeit und wann liegt sie vor?
Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik liegen einer Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen Krankheiten zugrunde. Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherrn ausgesprochen.

Die Lösung
Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsrente kann das Einkommen gesichert und die Zukunft kalkulierbar gemacht werden. Selbstverständlich auch für Beamte, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind und eine spezielle Dienstunfähigkeit absichern müssen (Polizei, Strafvollzug, Feuerwehr).