Arbeitslos kann jeder werden zu beachten gilt

ALG II-Empfängern steht ein Pauschalbetrag für öffentliche und private Versicherungen zu
ALG II-Empfängern ist für Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen ein Pauschalbetrag von 30 Euro monatlich zu gewähren. Dies hat nach Auffassung des SG Detmold unabhängig davon zu erfolgen, ob solche Versicherungsbeiträge bei einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich angefallen sind, da das Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung, nur dann sinnvoll erreicht werden kann, wenn die Verwaltung nicht nur von der Prüfung entlastet wird, ob die von einem Hilfebedürftigen zu zahlenden Versicherungsbeiträge der Höhe nach angemessen sind, sondern auch von der Prüfung, ob überhaupt anerkennenswerte Versicherungen bei dem Hilfebedürftigen bestehen.